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BGBl III 46/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

46. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

46. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Montenegro am 26. März 2007 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 auch weiterhin an das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 460/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 35/2007) gebunden zu erachten.

Gusenbauer

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