45. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Montenegro am 26. März 2007 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 auch weiterhin an das Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 275/1965, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 31/2002) gebunden zu erachten.
Gusenbauer
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