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BGBl III 21/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

21. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

21. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 156/2004) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen und sind mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten:

[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

Anlage

Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) 

Anlage

Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) 

Gusenbauer

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