156. Änderungen der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR)
Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 4. Oktober 2004, C.N.1051.2004.TREATIES-3 wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) gemäß Artikel 14 des ADR angenommen und werden am 1. Jänner 2005 in Kraft treten:
[Änderungen der Anlagen A und B des ADR / Übersetzung siehe Anlagen]
[Amendements aux annexes A et B de l'ADR siehe Anlagen]
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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