20. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in mazedonischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. Jänner bzw. 30. Jänner 2007 (eingelangt am 31. Jänner 2007) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. März 2007 in Kraft.
Anlage
Vertragstext in deutscher Sprache
Anlage
Vertragstext in mazedonischer Sprache
Gusenbauer
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