21. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 156/2004) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen und sind mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten:
[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
Anlage
Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage
Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut)
Gusenbauer
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