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BGBl II 419/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

419. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Sonnberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

419. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Sonnberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 49/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Bestimmung der Justizanstalt Sonnberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 624/2003, wird wie folgt geändert:

Die Anlage lautet:

Anlage

Projektprogramm

Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

  1. 1. Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Sonnberg

Der Justizanstalt Sonnberg sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:

  • Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes.
  • Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraus­sichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.
  1. 2. Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Sonnberg
  • Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Insassen, deren Strafzeit 18 Monate über­steigt und zehn Jahre nicht übersteigt,
  • Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden oder Finanzbehörden verhängt worden sind, über deren Ersuchen,
  • Vollzug von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 23 Strafgesetzbuch an gefährlichen Rückfallstätern.

Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht für Strafsachen Korneuburg, die Insassen der Justizanstalt Sonnberg sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt Sonnberg in Anspruch nehmen.

  1. 3. Rechtsgrundlagen
  • Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969,
  • Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631,
  • Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974,
  • Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599,
  • Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958,
  • Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52,
  • Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997,
  • Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
  • einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz

in der jeweils geltenden Fassung.

  1. 4. Allgemeine Ziele der Justizanstalt Sonnberg
  2. 4. 1 Fachbezogene Ziele
  • Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
  • Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
  • Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
  • Therapeutische Betreuung für Sexualstraftäter,
  • Betreiben der Drogenfreien Abteilung und Betreuung von Insassen mit Drogenproblemen,
  • Beschäftigung der Insassen mit sinnvoller Arbeit,
  • Berufsausbildung für geeignete Insassen,
  • Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 127 750 Hafttagen pro Jahr,
  • Betreiben der Freigängerhäuser für 17 Insassen ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung und
  • Inbetriebnahme der Freigängerhäuser,
  • Sicherstellung der Betreuung der Insassen durch nachfolgende Betreuungsdienste in der dazu angeführten jeweiligen Mindestbesetzung:
  • Psychologen 5 180 Stunden/jährlich
  • Diplomierte Sozialarbeiter 5 180 Stunden/jährlich
  • Sachbearbeiter Sozialer Dienst 1 724 Stunden /jährlich
  • Diplomierte Krankenpfleger 880 Stunden/jährlich.

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

  1. 4. 2 Managementziele
  • Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
  • Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
  • bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
  • Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge) durch Erschließung neuer Ein­nahmequellen,
  • Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.
  1. 5. Leistungskennzahlen

Kosten pro Hafttag

Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.

Für das Jahr 2006 errechnet sich aus dem Saldo von 6 082 000 Euro und voraussichtlich 127 750 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 47,60 Euro pro Hafttag.

Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.

Vollzugsquotient (VQ)

Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:

BS = Bedienstetenstand

IS = Insassenstand

EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im Haftraum eingeschlossen ist)

Formel: VQ = 1 - [(BS : IS) × (Einschlusszeit : 24)]

Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringeren Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten.

Justizanstalt Sonnberg: VQ = 1 - [(87,75 : 242) × (14,23 : 24)] = 0,79

Der VQ am Stichtag 1. Juli 2003 hat den Wert 0,79.

Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.

Kontrolle der Beschäftigungsquote

In der Justizanstalt Sonnberg waren mit Stichtag 1. Juli 2003 80 vH Insassen beschäftigt. Ziel ist, die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.

  1. 6. Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten Personalstände:

Planstellenvorschau

 

Stellenplan

Vorschau

 

2003

2004

2005

2006

Beamte/Verwendungsgruppe

    

E1

2

2

2

2

E2a/E2b*

75

75

75

77

Ausbildungsplanstellen

4

3

0

0

A1

2

2

2

2

Summe Beamte:

83

82

79

81

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

    

v1

1,25

1,25

1,25

1,25

v2

2

2

2

2

v3

3

3

3

3

v4

1,50

1,50

1,50

1,50

k4

0

0,25

0,25

0,25

Summe Vertragsbedienstete:

7,75

8

8

8

Gesamtsumme:

90,75

90

87

89

  • Anmerkung zu E2a/E2b: Ohne die für ein Mitglied des Zentralausschusses gebundene E2a Planstelle
  1. 7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

 

Anmerkungen

erwarteter Erfolg

  

2003

2004

2005

2006

  

Ausgaben in Euro

UT 0

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

3 379 000

3 397 000

3 397 000

4 192 000

UT 3

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

43 000

43 000

43 000

82 000

UT 7

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

182 000

182 000

182 000

262 000

UT 8

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

1 284 000

1 284 000

1 284 000

1 637 000

Kto. 7271-902 u.
903 Vollzugkbei.

991 000

991 000

991 000

991 000

Z-Posten

73 000

73 000

73 000

73 000

Summe der Ausgaben:

5 970 000

5 970 000

5 970 000

7 237 000

  

Einnahmen in Euro

UT 4

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

209 000

209 000

209 000

209 000

Kto. 8171
Vollzugskostenbeiträge

945 000

945 000

945 000

945 000

UT 7

Bestandswirksame Einnahme

1 000

1 000

1 000

1 000

Summe der Einnahmen

1 155 000

1 155 000

1 155 000

1 155 000

Saldo:

- 4 815 000

- 4 815 000

- 4 815 000

- 6 082 000

Erläuterung zu Punkt 7

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäude­erhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 StGB und § 429 Abs. 4 StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.

UT 0 - Personalbereich

Der Personalaufwand für die Jahre 2004, 2005 und 2006 ist auf der Basis der Jahre 2002 und 2003 und unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden.

Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim OLG Wien wird von der Justizanstalt Sonnberg ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.

Für die Aufstockung der Belagsfähigkeit werden ab 1.1.2006 bis zu 10 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.

UT 3 - Anlagen

Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden "Anschaffungsplanes" budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.

  

2004

2005

2006

Lastkraftwagen

E

  

75.000

Tischfräse

E

10.000

  

Wäschetrockner

E

7.000

  

Kartoffelschälmaschine

E

4.000

  

Waschmaschine

E

 

10.000

 

Muldenmangel

E

 

11.000

 

Kochkessel

E

6.000

  

Schutzgasschweißgerät

E

  

2.000

Küchenrührwerk

E

 

7.000

 

Schutzgasschweißgerät

E

3.000

  

Gemüseschneidemaschine

E

7.000

  

Format- u. Besäumkreissäge

E

 

10.000

 

Kopierer

E

3.000

  

Sonstiges

E

3.000

5.000

5.000

Summe:

 

43.000

43.000

82.000

UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2006. Die Erhöhung um 80.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Belagsfähigkeit notwendig.

UT 8 - Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und das erwartete Jahresergebnis 2006. Die Erhöhung um 392.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Belagsfähigkeit notwendig.

UT 4 - Einnahmen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2002 und das erwartete Jahresergebnis 2003.

Gastinger

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