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BGBl II 393/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

393. Verordnung: Änderungen der Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO

393. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Änderungen der Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO

Auf Grund des § 10 Abs. 4 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird verordnet:

Die Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO, BGBl. II Nr. 258/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 272/2006, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „*492 Bankschuldverschreibungen (Währungs-, Wechselkurs-, Rohstoff- und Edelmetallzertifikate) - nicht fundiert“ die Bezeichnung „*493 Bankschuldverschreibungen (Indexzertifikate, Zertifikate auf Aktien, Renten und Fonds) - fundiert“ eingefügt.

2. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „165 European Covered Bonds“ die Bezeichnung „166 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall-Basket“ eingefügt.

3. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „166 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall-Basket“ die Bezeichnung „167 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall-Basket mit Knock Out-Charakter“ eingefügt.

4. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „AF6 Kopenhagen - OMX Kobenhavns Fondsbors - Alternativ Markedsplads/Dänemark“ durch die Bezeichnung „AF6 Kopenhagen - OMX Kobenhavns Fondsbors - First North/Dänemark“ ersetzt.

5. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH2 Brüssel - Euronext Bruxelles - Alternext/Belgien“ die Bezeichnung „AH3 London - Ofex/Großbritannien“ eingefügt.

6. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH3 London - Ofex/Großbritannien“ die Bezeichnung „AH4 London - Ofex listed/Großbritannien“ eingefügt.

7. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH4 London - Ofex listed/Großbritannien“ die Bezeichnung „AH5 Nablus - Palestine Securities Exchange (PSE)/Palästina“ eingefügt.

8. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH5 Nablus - Palestine Securities Exchange (PSE)/Palästina“ die Bezeichnung „AH6 Nablus - Palestine Securities Exchange (PSE) listed/Palästina“ eingefügt.

9. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH6 Nablus - Palestine Securities Exchange (PSE) listed/Palästina“ die Bezeichnung „AH7 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - Global Select Market/USA“ eingefügt.

10. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „128 Düsseldorf - Börse Düsseldorf - GEFOX/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „128 Düsseldorf - Börse Düsseldorf - GEFOX/Bundesrepublik Deutschland - deaktiviert zum 31.07.2006“ ersetzt.

11. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „129 Düsseldorf - Börse Düsseldorf - GEFOX - notiert/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „129 Düsseldorf - Börse Düsseldorf - GEFOX - notiert/Bundesrepublik Deutschland - deaktiviert zum 31.07.2006“ ersetzt.

12. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „781 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - National Market (NNM)/USA“ durch die Bezeichnung „781 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - Global Market/USA“ ersetzt.

13. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „782 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - SmallCap Market (NSC)/USA“ durch die Bezeichnung „782 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - Capital Market/USA“ ersetzt.

14. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „862 Stockholm - OMX Stockholmsbörsen - Nya Marknaden/Schweden“ durch die Bezeichnung „862 Stockholm - OMX Stockholmsbörsen - First North/Schweden“ ersetzt.

15. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „879 Tokio - Tokyo International Financial Futures Exchange (TIFFE)/Japan“ durch die Bezeichnung „879 Tokio - Tokyo Financial Exchange (TFX)/Japan“ ersetzt.

16. In der Anlage 4 wird nach der Bezeichnung „XPT Platin“ die Bezeichnung „XRH Rhodium“ eingefügt.

17. In der Anlage 4 wird die Bezeichnung „ZWD Zimbabwe-Dollar“ durch die Bezeichnung „ZWD Zimbabwe-Dollar - deaktiviert zum 28.08.2006“ ersetzt.

18. In der Anlage 4 wird nach der Bezeichnung „ZWD Zimbabwe-Dollar - deaktiviert zum 28.08.2006“ die Bezeichnung „ZWN Zimbabwe-Dollar (Conv.-Rate 1000:1)“ eingefügt.

19. Dem § 14 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Anlagen 2, 3 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 393/2006 treten mit 1. November 2006 in Kraft.“

Pribil Traumüller

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