384. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG), BGBl. Nr. 18/1975, in der Fassung BGBl. I Nr. 99/2006 wird verordnet:
Die Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung, BGBl. II Nr. 224/2003, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 87/2004, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 entfällt die Wortfolge „Finanzamt Wien 21/22 für den 21. und 22. Bezirk in Wien mit Sitz in Wien,“. An die Stelle der Wortfolge „Finanzamt Wien 2/20 für den 2. und 20. Bezirk in Wien mit Sitz in Wien,“ tritt die Wortfolge „Finanzamt Wien 2/20/21/22 für den 2., 20., 21. und 22. Bezirk in Wien mit Sitz in Wien,“.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Der letzte Satz des Abs. 2 „Die Änderung der Zuordnung der politischen Bezirke orientiert sich an geografischen Gegebenheiten, organisatorischen Mindestgrößen sowie wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen.“ erhält die Absatzbezeichnung „(3)“.
b) Folgender Abs. 4 wird angefügt:
„(4) § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 384/2006 tritt am 1. März 2007 in Kraft.
Grasser
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