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BGBl II 307/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

307. Verordnung: Änderung der Verordnung über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

307. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird

Auf Grund des § 3 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 91/2005, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 529/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 286/2004, wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel I wird dem § 2 folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Anlage A.1 Abschnitt II und V, Anlage A.2 Abschnitt I, II, III und V, Anlage A.4 Abschnitt II und V, Anlage A.5 Abschnitt II und V, Anlage A.6 Abschnitt II und V, Anlage A.8 Abschnitt II und V, Anlage A.9 Abschnitt II und V, Anlage B.1 Abschnitt II und V, Anlage B.2 Abschnitt II und V, Anlage B.3 Abschnitt II und V, Anlage B.4 Abschnitt II und V, Anlage B.5 Abschnitt II und V, Anlage B.6 Abschnitt II und V, Anlage B.7 Abschnitt II, Anlage B.8 Abschnitt II und V, Anlage C.1 Abschnitt II und V, Anlage C.3 Abschnitt II und V, Anlage C.4 Abschnitt II und V, Anlage C.5 Abschnitt II und V, Anlage C.9 Abschnitt II und V, Anlage C.10 Abschnitt II, Anlage C.11 Abschnitt II und V, Anlage C.12 Abschnitt II und V, Anlage C.13 Abschnitt II und V, Anlage C.14 Abschnitt II und V, Anlage C.15 Abschnitt II und V, Anlage C.16 Abschnitt II und V, Anlage C.17 Abschnitt II und V, Anlage C.18 Abschnitt II und V, Anlage C.19 Abschnitt II und V, Anlage C.22 Abschnitt II und V, Anlage C.23 Abschnitt II und V, Anlage C.24 Abschnitt II und V, Anlage C.25 Abschnitt II und V, Anlage D.1 Abschnitt II und V sowie Anlage D.2 Abschnitt II und V dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 307/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.“

2. In Anlage A.1 (Sportlehrerausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

3. In Anlage A.1 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

4. In Anlage A.2 (Leibeserzieherausbildung) Abschnitt I (Allgemeines Bildungsziel) wird das Wort „Leibesübungen“ jeweils durch die Wendung „Bewegung und Sport“ ersetzt.

5. In Anlage A.2 Abschnitt II (Stundentafel) Pflichtgegenstandsbezeichnung (IV. Spezialfach [Leibesübungen]) werden die Wendung „Spezialfach (Leibesübungen)“ durch die Wendung „Spezialfach (Bewegung und Sport an Schulen)“ und die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Methodik der Leibesübungen an Schulen“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.

6. In Anlage A.2 Abschnitt III (Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze) wird im ersten Absatz die Wendung „Das Fach „Leibeserziehung an Schulen““ durch die Wendung „Das Spezialfach „Bewegung und Sport an Schulen““ ersetzt.

7. In Anlage A.2 Abschnitt III werden im vierten Absatz die Worte „Anforderungen der Leibesübungen in Schulen“ durch die Worte „Anforderungen von Bewegung und Sport in Schulen“ ersetzt.

8. In Anlage A.2 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Methodik der Leibesübungen“ durch die Überschrift „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.

9. In Anlage A.2 Abschnitt V wird in der Bildungs- und Lehraufgabe die Wendung „der schulischen Leibesübungen“ durch die Wendung „von Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.

10. In Anlage A.2 Abschnitt V Pflichtgegenstand Fachdidaktisch-methodisches Seminar werden im Lehrstoff des 4. Semesters die Wendung „Methodik der Leibesübungen an Schulen“ durch die Wendung „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ und die Wendung „die schulischen Leibesübungen“ durch die Wendung „Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.

11. In Anlage A.4 (Reitlehrerausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

12. In Anlage A.4 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

13. In Anlage A.5 (Voltigierlehrerausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

14. In Anlage A.5 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

15. In Anlage A.6 (Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

16. In Anlage A.6 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

17. In Anlage A.8 (Skilehrer- und Skiführerausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen und des Skilaufs“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport sowie des Skilaufs“ ersetzt.

18. Anlage A.8 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (Skigeschichte)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport sowie des Skilaufs“ ersetzt.

19. In Anlage A.9 (Snowboardlehrer und Snowboardführerausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

20. In Anlage A.9 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

21. In Anlage B.1 (Diplomtrainerausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

22. In Anlage B.1 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

23. In Anlage B.2 (Trainerausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

24. In Anlage B.2 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

25. In Anlage B.3 (Ausbildung von Fußballtrainern) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte des Sports“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

26. In Anlage B.3 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

27. In Anlage B.4 (Ausbildung von Skitrainern alpin) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

28. In Anlage B.4 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

29. In Anlage B.5 (Reittrainerausbildung für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

30. In Anlage B.5 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

31. In Anlage B.6 (Trainerausbildung für Sportschießen/Gewehr) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

32. In Anlage B.6 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

33. In Anlage B.7 (Trainerausbildung für Sportschießen/Pistole) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

34. In Anlage B.8 (Trainerausbildung für allgemeine Körperausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

35. In Anlage B.8 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

36. In Anlage C.1 (Lehrwartausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

37. In Anlage C.1 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffs) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

38. In Anlage C.3 (Skiinstruktorenausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

39. In Anlage C.3 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

40. In Anlage C.4 (Lehrwarteausbildung für Skilanglauf und Skiwandern) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

41. In Anlage C.4 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

42. In Anlage C.5 (Lehrwarteausbildung für Kinderskilanglauf und Jugendskirennlauf) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

43. In Anlage C.5 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

44. In Anlage C.9 (Lehrwarteausbildung für Sportschießen/Gewehr) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

45. In Anlage C.9 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

46. In Anlage C.10 (Lehrwarteausbildung Sportschießen/Pistole) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

47. In Anlage C.11 (Lehrwarteausbildung für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

48. In Anlage C.11 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

49. In Anlage C.12 (Lehrwarteausbildung für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

50. In Anlage C.12 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

51. In Anlage C.13 (Reitinstruktorenausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

52. In Anlage C.13 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

53. In Anlage C.14 (Voltigierinstruktorenausbildung) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

54. In Anlage C.14 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

55. In Anlage C.15 (Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

56. In Anlage C.15 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

57. In Anlage C.16 (Lehrwarteausbildung Fit/Jugend) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

58. In Anlage C.16 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

59. In Anlage C.17 (Lehrwarteausbildung Fit/Erwachsene) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

60. In Anlage C.17 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

61. In Anlage C.18 (Lehrwarteausbildung Fit/Senioren) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

62. In Anlage C.18 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

63. In Anlage C.19 (Lehrwarteausbildung Fit/Allgemein) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

64. In Anlage C.19 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

65. In Anlage C.22 (Instruktorenausbildung für Tennis) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

66. In Anlage C.22 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

67. In Anlage C.23 (Instruktorenausbildung für Sportklettern/Breitensport) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

68. In Anlage C.23 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

69. In Anlage C.24 (Instruktorenausbildung für Sportklettern/Leistungssport) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

70. In Anlage C.24 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

71. In Anlage C.25 (Instruktorenausbildung Mountainbike) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

72. In Anlage C.25 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

73. In Anlage D.1 (Ausbildung von Sport-Jugendleitern) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

74. In Anlage D.1 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

75. In Anlage D.2 (Ausbildung von Sport-Badewarten) Abschnitt II (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (I. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

76. In Anlage D.2 Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

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