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BGBl II 255/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

255. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen

255. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen geändert wird

Auf Grund des § 47 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2005 wird die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen, BGBl. II Nr. 55/2001, in der Fassung BGBl. II Nr. 384/2001, wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 Z 1 entfällt die Wortfolge „und Bezüge aus einer Unfallversorgung“.

2. § 2 Abs. 3 lautet:

„(3) Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen sowie Bezüge aus betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes.“

3. In § 3 Abs. 2 lautet der erste Satz:

„Abweichend von Abs. 1 hat bei Vorliegen von Bezügen und Vorteilen aus inländischen Pensionskassen oder von Bezügen aus betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes die gemeinsame Versteuerung immer von jener Stelle zu erfolgen, die eine Pension oder einen Vorteil aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 oder 2 auszahlt.“

4. In § 7 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 2 Abs. 1 Z 1, § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 255/2006, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.“

Grasser

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