vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 384/2001

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Änderung der Verordnung betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen

Auf Grund des § 47 Abs 4 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl Nr 400/1988, wird ver ordnet:

Im § 3 Abs 2 lautet der erste Satz:

„Abweichend von Abs 1 hat bei Vorliegen von Bezügen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung oder von Bezügen und Vorteilen aus inländischen Pensionskassen die gemeinsame Versteuerung immer von jener Stelle zu erfolgen, die eine Pension oder einen Vorteil aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 2 Abs 1 oder 2 auszahlt.“

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)