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BGBl II 229/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

229. Verordnung: Zuordnung von Dienstgraden während einer Entsendung in das Ausland

229. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Zuordnung von Dienstgraden während einer Entsendung in das Ausland

Auf Grund der §§ 152 Abs. 7 und 271 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2005, sowie des § 6 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2005, wird verordnet:

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Zuordnung von Dienstgraden von Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, während einer Entsendung nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), BGBl. I Nr. 38/1997.

(2) Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

§ 2. (1) Personen nach § 1 Abs. 1 haben für die Dauer ihrer Entsendung in das Ausland ihren Dienstgrad zu führen.

(2) Stehen Personen nach § 1 Abs. 1 während eines Auslandseinsatzes in einer in der Anlage angeführten Verwendung, so haben sie abweichend von Abs. 1 den für die jeweilige Verwendung vorgesehenen Dienstgrad zu führen. Kommen nach der Anlage für eine Verwendung mehrere Dienstgrade in Betracht, so ist jener zu führen, der nach der für den jeweiligen Einsatz festgelegten Organisationsstruktur für die betreffende Verwendung vorgesehen ist.

§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2006 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. Juni 2006 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Zuordnung von Dienstgraden während einer Entsendung in das Ausland, BGBl. II Nr. 577/2003, außer Kraft.

§ 4. Auf Personen nach § 2 Abs. 2, die am 1. Juli 2006 im Auslandseinsatz stehen, ist bis zur Beendigung ihrer jeweiligen Verwendung in diesem Auslandseinsatz die bis zum Ablauf des 30. Juni 2006 geltende Verordnung weiter anzuwenden.

Anlage

Verwendung

Dienstgrad

Kommandant einer Friedensstreitmacht

Oberst

Brigadier

Generalmajor

Generalleutnant

Chef des Stabes in einem Hauptquartier einer Friedensstreitmacht

Oberstleutnant

Oberst

Brigadier

Abteilungsleiter in einem Hauptquartier einer Friedensstreitmacht

Major

Oberstleutnant

Oberst

Offizier im Stab eines multinationalen Verbandes über Brigade-Ebene

Major

Oberstleutnant

Oberst

Brigadier

Offizier im Stab eines multinationalen Verbandes auf Brigade-Ebene

Hauptmann

Major

Oberstleutnant

Oberst

Kommandant eines Nationalen Unterstützungselementes (National Support Element)

Hauptmann

Major

Oberstleutnant

Verbindungsoffizier

Major

Oberstleutnant

Oberst

Bataillonskommandant oder Gleichgestellte

Oberstleutnant

Oberst

stellvertretender Bataillonskommandant oder Gleichgestellte

Major

Oberstleutnant

Offizier in einem Bataillonsstab

Oberleutnant

Hauptmann

Major

ärztlicher Leiter einer Mission

Oberstleutnantarzt

Oberstarzt

Kommandant/Leiter eines Feldspitals

Oberstarzt

stellvertretender Kommandant/ Leiter eines Feldspitals

Oberstleutnantarzt

leitender Oberarzt einer Fachabteilung eines Feldspitals

Oberstleutnantarzt

Facharzt in einem Feldspital

Majorarzt

Oberstleutnantarzt

Bataillonsarzt

Majorarzt

Oberstleutnantarzt

Oberstarzt

sonstige ärztliche Verwendung

Hauptmannarzt

Majorarzt

Oberstleutnantarzt

Militärtierarzt

Majorveterinär

Militärapotheker

Majorapotheker

Bataillonspsychologe

Major

sonstige psychologische Verwendung

Hauptmann

Rechtsberater

Major

Oberstleutnant

Oberst

Dolmetscher mit Diplom

Major

Dolmetscher ohne Diplom

Hauptmann

Seelsorger

Militäroberkurat

Kompaniekommandant oder Gleichgestellte

Hauptmann

Major

Oberstleutnant

stellvertretender Kompaniekommandant oder Gleichgestellte

Oberleutnant

Hauptmann

Major

Zugskommandant

Vizeleutnant

Leutnant

Oberleutnant

Militärbeobachter

Hauptmann

Major

Oberstleutnant

Oberst

Chemiewaffeninspektor und vergleichbare Spezialfunktionen

Hauptmann

Major

Oberstleutnant

Oberst

Vorgesetzter der entsandten Einheit, sofern dieser nicht in einer anderen in der Anlage genannten Verwendung steht

Hauptmann

Major

Oberstleutnant

Oberst

Militärmeteorologe im nationalen Kontingent

Major

Leiter einer Wetterberatungsstation/-zelle

Hauptmann

Major

Wetterberater

Oberleutnant

Hauptmann

Wetterbeobachter

Stabswachtmeister

Oberstabswachtmeister

Offizierstellvertreter Vizeleutnant

Unteroffizier in einem Hauptquartier einer Friedensstreitmacht

Stabswachtmeister

Oberstabswachtmeister

Offiziersstellvertreter

Vizeleutnant

Unteroffizier in einem Bataillonsstab

Stabswachtmeister

Oberstabswachtmeister

Offiziersstellvertreter

Vizeleutnant

Dienstführender Unteroffizier, Kommandant Kommandogruppe, Zugtruppkommandant, Stützpunktkommandant, stellvertretender Zugskommandant

Offiziersstellvertreter

Vizeleutnant

Fachunteroffizier

Stabswachtmeister

Oberstabswachtmeister

Offiziersstellvertreter

Vizeleutnant

Leiter eines Suchhundeteams

Vizeleutnant

Gruppenkommandant

Wachtmeister

Oberwachtmeister

Stabswachtmeister

Platter

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