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BGBl II 37/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

37. Verordnung: Änderung der Pflanzgutverordnung

37. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzgutverordnung geändert wird

Auf Grund des § 16 des Pflanzgutgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 73, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Pflanzgutverordnung, BGBl. II Nr. 425/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 30/2002, wird wie folgt geändert:

1. In § 14 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Der Anhang in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 37/2006 tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.“

2. Der Anhang lautet:

„Anhang

Gebührentarif

Für Tätigkeiten der Behörde sind gemäß § 12 Abs. 1 die nachstehenden Gebühren in Euro einzuheben:

Tarifpost

Art der Tätigkeit

Pauschalgebühr

Zuzüglich Zeitgebühr je angefangener halben Stunde Untersuchungsdauer

1

Prüfungen anlässlich der Zulassung von Versorgern

111,10

21,40

2

Prüfungen anlässlich der Zulassung von Versorgern im Zusammenhang mit Überprüfungen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995

68,30

21,40

3

Überprüfung von Versorgern

42,80

21,40

4

Überprüfung von Versorgern im Zusammenhang mit Überprüfungen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995

0

21,40

Pröll

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