36. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006
Auf Grund der §§ 50 und 211 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, werden für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen folgende Verfahren kundgemacht:
- 1. Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.eu.int der Kommission zur Verfügung zu stellen.
- 2. Sofern die Übermittlung im online-Verfahren gemäß Z 1 nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „mp-ojs@opoce.cec.eu.int “ zu übermitteln.
- 3. Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 noch die elektronische Übermittlung gemäß Z 2 möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:
+352 29 29 44 619 oder
+352 29 29 44 623 oder
+352 29 29 42 670
Schüssel
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