32. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Änderungen der Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO
Auf Grund des § 10 Abs. 4 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005, wird verordnet:
Die Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO, BGBl. II Nr. 258/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 349/2005, wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „519 Optimised Portfolios as Listed Securities (OPALS)“ die Bezeichnung „520 Genossenschafts-Anteile“ eingefügt.
2. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „930 Covered Warrants auf Zertifikate mit Knock Out-Charakter“ die Bezeichnung „948 Volatilitäts-Index“ eingefügt.
3. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „AE5 Frankfurt - Deutsche Börse - Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) - Freiverkehr2/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „AE5 Frankfurt - Deutsche Börse - Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) - Freiverkehr/Entry Standard/Bundesrepublik Deutschland“ ersetzt.
4. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „AE6 Frankfurt - Deutsche Börse - Freiverkehr2 - Xetra (Exchange Electronic Trading)/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „AE6 Frankfurt - Deutsche Börse - Freiverkehr/Entry Standard - Xetra (Exchange Electronic Trading)/Bundesrepublik Deutschland“ ersetzt.
5. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AE7 Luxemburg - Bourse de Luxembourg - Euro MTF/Luxemburg“ die Bezeichnung „AE8 Tbilisi - Georgian Stock Exchange (GSE)/Georgien“ eingefügt.
6. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AE8 Tbilisi - Georgian Stock Exchange (GSE)/Georgien“ die Bezeichnung „AE9 Tbilisi - Georgian Stock Exchange (GSE) listed/Georgien“ eingefügt.
7. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AE9 Tbilisi - Georgian Stock Exchange (GSE) listed/Georgien“ die Bezeichnung „AF1 Tirana - Bursa e Tiranes/Albanien“ eingefügt.
8. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AF1 Tirana - Bursa e Tiranes/Albanien“ die Bezeichnung „AF2 Tirana - Bursa e Tiranes - notiert/Albanien“ eingefügt.
9. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AF2 Tirana - Bursa e Tiranes - notiert/Albanien“ die Bezeichnung „AF3 Izmir - Turkish Derivatives Exchange (TurkDEX)/Türkei“ eingefügt.
10. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „305 Bratislawa - RM System Slovakia (RM-S)/Slowakei“ durch die Bezeichnung „305 Bratislawa - RM System Slovakia (RM-S)/Slowakei - deaktiviert zum 05.12.2005“ ersetzt.
11. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „997 Internationale Indices“ durch die Bezeichnung „997 Internationale Indices - deaktiviert zum 07.11.2005“ ersetzt.
12. In der Anlage 4 wird nach der Bezeichnung „AZM Manat (Aserbaidschan)“ die Bezeichnung „AZN Manat (Aserbaidschan, gültig ab 01.01.2006)“ eingefügt.
13. Dem § 14 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Anlagen 2, 3 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 32/2006 treten mit 1. Februar 2006 in Kraft.“
Pribil Traumüller
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