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BGBl III 131/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

131. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
(NR: GP XXII RV 807 AB 930 S. 109. BR: AB 7248 S. 722.)

131. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[kroatischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens wurden am 29. Juni bzw. 30. Juni 2006 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. August 2006 in Kraft.

Anlage

Deutscher Vertragstext 

Anlage

Kroatischer Vertragstext 

Schüssel

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