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BGBl III 62/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

62. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit

62. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit

[Durchführungsvereinbarung auf Deutsch siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung auf Bulgarisch siehe Anlagen]

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 17 mit 1. April 2006 in Kraft.

Anlage

Durchführungsvereinbarung (Deutsch) 

Anlage

Durchführungsvereinbarung (Bulgarisch) 

Schüssel

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