61. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[bulgarischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Jänner 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 39 Abs. 2 mit 1. April 2006 in Kraft.
Anlage
Anlage
Schüssel
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)