60. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[georgischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 9. November bzw. 29. Dezember 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. März 2006 in Kraft.
Anlage
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Schüssel
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