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BGBl III 60/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

60. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(NR: GP XXII RV 892 AB 1039 S. 122. BR: AB 7381 S. 725.)

60. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[georgischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 9. November bzw. 29. Dezember 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. März 2006 in Kraft.

Anlage

Deutscher Vertragstext 

Anlage

Englischer Vertragstext 

Anlage

Georgischer Vertragstext 

Schüssel

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