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BGBl I 150/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

150. Bundesgesetz: 4. BFG-Novelle 2006
(NR: GP XXII RV 1185 AB 1221 S. 132 .)

150. Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesfinanzgesetz 2006, BGBl. I Nr. 20/2005, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2005, wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel I lauten die Schlusssummen wie folgt:

 

„Allgemeiner Haushalt

Ausgleichs-haushalt

Gesamt-haushalt

 

(Beträge in Millionen Euro)

Ausgaben

66 171,898

50 100,612

116 272,510

Einnahmen

60 360,180

55 912,330

116 272,510

Abgang

5 811,718

-

-

Überschuss

-

5 811,718

-“

2. Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 25 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 26 bis 28 angefügt:

  1. „26. beim Voranschlagsansatz 1/60366 für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes im Ausmaß jenes Betrages, der durch gleich hohe Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/60346 bedeckt werden kann;
  1. 27. beim Voranschlagsansatz 1/65358 bis zu einem Betrag von 42,08 Millionen Euro für Gesellschafterzuschüsse an Austrian Research Centers (ARC), wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/65356 sichergestellt werden kann;
  1. 28. beim Voranschlagsansatz 1/11536 bis zu einem Betrag von 0,3 Millionen Euro für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schubhaftbetreuungstätigkeit in verschiedenen Polizeianhaltezentren, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/11538 sichergestellt werden kann;“

3. Im Artikel V Abs. 1 erhält die Z 31 die neue Bezeichnung Z „29.“.

4. Artikel VI Abs. 1 Z 8 und 9 lauten:

  1. „8. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilung 3 und 8 des Kapitels 40 bis zu einem Betrag von 100 vH der Mehreinnahmen beim Voranschlagsansatz 2/54617 zuzüglich der Einnahmen aus dem Voranschlagsansatz 2/50058, die jeweils aus Veräußerungen von Liegenschaften und Hochbauten erzielt werden, welche ausschließlich militärisch genutzt werden und für die keine Ersatzinvestitionen erforderlich sind;
  1. 9. bei den Voranschlagsansätzen 1/02403 und 1/02408 bis zu einem Betrag von insgesamt 10,939 Millionen Euro für Baumaßnahmen der Parlamentsdirektion, für die Ausstattung und den laufenden Betrieb des Besucherfoyers, der Sicherheitszentrale und des Parlamentsshops, für die parlamentarische Aufarbeitung der Ergebnisse des Österreich-Konvents, für das Leistungsentgelt der Buchhaltungsagentur des Bundes, für Zahlungen von Reinigungs-, Miet- und Ausstattungserfordernissen für vom Parlament genutzte Räumlichkeiten sowie für Ausgaben im Zusammenhang mit der Öffnung des Parlaments, für Werkleistungen und zusätzliche Betriebskosten, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;“

5. Im Artikel VI Abs. 1 Z 14 wird der Betrag von „50 Millionen Euro“ durch den Betrag „80 Millionen Euro“ ersetzt.

6. Artikel VI Abs. 1 Z 16 lautet:

  1. „16. beim Voranschlagsansatz 1/14038 bis zu einem Betrag von insgesamt 50,4 Millionen Euro für den laufenden klinischen Mehraufwand - hiervon insgesamt 25,4 Millionen Euro für Graz und Innsbruck sowie 25 Millionen Euro für Wien - wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;“

7. Im Artikel VI Abs. 1 Z 29 wird der Betrag „59 Millionen Euro“ durch den Betrag „100 Millionen Euro“ ersetzt.

8. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 30 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 31 bis 41 angefügt:

  1. „31. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilungen 3 und 8 des Titels 117 sowie der Unterteilungen 6 und 8 des Paragrafen 1107 für Hilfeleistungen in Katastrophenfällen im Ausland bis zu einem Betrag von 10 Millionen Euro, unter Anrechnung der für den Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung gestellten Mittel, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 32. bei den Voranschlagsansätzen 1/01003 und 1/01008 bis zu einem Betrag von insgesamt 0,441 Millionen Euro für Adaptierungsarbeiten im Bereich der Präsidentschaftskanzlei, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 33. beim Voranschlagsansatz 1/03008 bis zu einem Betrag von 0,056 Millionen Euro zur Abdeckung der Zahlungen für die Kernleistungen der Buchhaltungsagentur des Bundes, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 34. beim Voranschlagsansatz 1/04008 bis zu einem Betrag von 0,084 Millionen Euro zur Abdeckung der Zahlungen für die Kernleistungen der Buchhaltungsagentur des Bundes, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 35. beim Voranschlagsansatz 1/14048 bis zu einem Betrag von 22,5 Millionen Euro für Klinikbauten, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 36. beim Voranschlagsansatz 1/14186 bis zu einem Betrag von 0,7 Millionen Euro für die Austrian American Foundation, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 37. beim Voranschlagsansatz 1/15006 bis zu einem Betrag von 2 Millionen Euro für die Förderung des Maimonideszentrums der Israelitischen Kultusgemeinde, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 38. beim Voranschlagsansatz 1/63008 im Zusammenhang mit der Clusterung der Bibliotheken am Standort Stubenring 1 bis zu einem Betrag von insgesamt 0,208 Millionen Euro, wenn die Bedeckung beim Kapitel 15 bis zu einem Betrag von 0,085 Millionen Euro, beim Kapitel 17 bis zu einem Betrag von 0,012 Millionen Euro und beim Kapitel 60 bis zu einem Betrag von 0,111 Millionen Euro durch Ausgabeneinsparungen sichergestellt werden kann;
  1. 39. beim Voranschlagsansatz 1/12006 bis zu einem Betrag von 0,4 Millionen Euro zur Unterstützung von Fortbildungs- und Begegnungszentren, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 40. beim Voranschlagsansatz 1/65008 bis zu einem Betrag von 0,25 Millionen Euro für Miet- und Betriebskostenzahlungen für das Objekt Renngasse/Hohenstaufengasse auf Grund des Bundesimmobiliengesetzes, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
  1. 41. beim Voranschlagsansatz 1/65148 bis zur Höhe des vorgesehenen Voranschlagsbetrages, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“

9. Im Artikel X Abs. 1 Z 1 wird nach der Wortfolge „Instandhaltungsausgaben für Gebäude (Postengruppen 614 und 464/465)“ die Wortfolge „sowie bei den Voranschlagsansätzen 1/20008 und 1/20108 für Instandhaltung von Gebäuden (Postengruppen 614/010)“ eingefügt.

10. Im Artikel X Abs. 1 Z 2.a) wird nach dem Voranschlagsansatz „1/20058“ der Voranschlagsansatz „1/20068“ eingefügt, wird das „und“ nach dem Voranschlagsansatz „1/65376“ durch einen Beistrich erstetzt und wird nach dem Voranschlagsansatz „1/65378“ folgende Wort- und Ziffernfolge eingefügt:

„und 1/65388“

11. Im Artikel X Abs. 1 Z 2.b) wird nach der Wortfolge „1/65348 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)“ der Beistrich durch ein „und“ ersetzt und wird nach der Wortfolge „1/65386 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)“ die Wortfolge „und 1/65388 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)“ ersatzlos gestrichen.

12. Artikel X Abs. 3 lautet:

„(3) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, für eine widmungsgemäße Verwendung in einem späteren Finanzjahr die im Finanzjahr 2006 durch Zahlung nicht in Anspruch genommenen Teile der Einnahmen der Voranschlagsansätze 2/12214, 2/14104, 2/51305, 2/51306, 2/51315, 2/51325, 2/51405, 2/51415, 2/51425, 2/51426, 2/51504 und 2/65415 einer Rücklage zuzuführen (besondere Einnahmen-Rücklage).“

13. Im Artikel X Abs. 4 wird nach dem Paragraf „3035“ der Paragraf „4050“ eingefügt.

14. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:

a) beim Ausgaben- und Einnahmenparagraf „4050 Allentsteig (betriebsähnl. Einrichtung)“ jeweils die Fußnote „4050 Anwendung der Flexibilisierungsklausel“;

b) nach dem Voranschlagsansatz 1/15018:

„1/15027/22

Familie & Beruf Management GmbH“

c) nach dem Paragraf 1/6005:

„1/60053/43

Anlagen“

d) nach dem Voranschlagsansatz 2/60914:

„2/60915/43

Sonstige Einnahmen von der EU“

e) nach dem Voranschlagsansatz 1/65158:

„1/6517

Post- und Telekom:

1/65177/43

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“

f) nach dem Voranschlagsansatz 1/65503:

„1/65507/43

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“

g) nach dem Voranschlagsansatz 1/65133:

„1/6514

Eisenbahnen:

1/65147/33

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“

15. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) lauten bei den nachstehend angeführten Voranschlagsansätzen die Voranschlagsbeträge sowie die entsprechenden Summenbeträge wie folgt:

„Ausgaben

  

Millionen Euro

Kapitel 15

 

Soziale Sicherheit:

 

1/1500

 

Zentralleitung:

 

1/15006

 

Förderungen ............................................................................*

3,098

 

22

 

3,097

1/15007

 

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ..............................

0,335

 

22

 

0,301

1/15008

 

Aufwendungen ..........................................................................

18,766

 

43

 

18,150

  

Summe 1500 ...

49,776

    

1/15027

22

Familie & Beruf Management GmbH ......................................

0,001

  

Summe 150 ...

50,795

    

1/1570

 

Bundessozialamt:

 

1/15708

22

Aufwendungen ..........................................................................

14,894

  

Summe 1570 ...

41,536

    

1/15737

21

Heilfürsorge ..............................................................................

6,000

  

Summe 157 ...

323,987

  

Gesamtausgaben 15 ...

1.878,015

    

Kapitel 19

 

Familie, Generationen, Konsumentenschutz:

 

1/19117

22

Ersatz Heimfahrtbeihilfe f. Lehrlinge .......................................

2,000

  

Summe 1911 ...

9,856

  

Summe 191 ...

444,497

    

1/19327

22

Schulfahrtbeihilfen und Lehrlingsfahrtbeihilfen .....................

17,221

  

Summe 193 ...

5.325,636

  

Gesamtausgaben 19 ...

5.782,909

    

Kapitel 30

 

Justiz:

 

1/3030

 

Justizanstalten:

 

1/30300

42

Personalausgaben ......................................................................

130,564

1/30307

 

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ..............................

3,660

 

42

 

3,600

1/30308

42

Aufwendungen ..........................................................................

105,462

  

Summe 3030 ...

254,527

    

1/3031

 

Justizanstalt St. Pölten: *

 

1/30317

 

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ..............................

0,106

 

42

 

0,105

1/30318

42

Aufwendungen ..........................................................................

1,836

  

Summe 3031 ...

5,023

    

1/3033

 

Justizanstalt Leoben: *

 

1/30330

42

Personalausgaben ......................................................................

2,325

1/30337

 

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ..............................

0,080

 

42

 

0,079

1/30338

42

Aufwendungen ..........................................................................

1,509

  

Summe 3033 ...

3,944

    

Kapitel 40

 

Militärische Angelegenheiten:

 

1/40108

41

Aufwendungen ........................................................................*

676,769

  

Summe 401 ...

1.733,593

    

1/4050

 

Allentsteig (betriebsähnl. Einrichtung): *

 

1/40500

34

Personalausgaben ......................................................................

2,663

1/40503

34

Anlagen .....................................................................................

0,130

1/40507

34

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ..............................

0,181

1/40508

34

Aufwendungen ..........................................................................

0,919

  

Summe 405 ...

3,893

    

Kapitel 51

 

Kassenverwaltung:

 

1/51817

43

Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ..............................

170,719

  

Summe 5181 ...

439,257

  

Summe 518 ...

734,261

  

Gesamtausgaben 51 ...

1.013,587

    

Kapitel 63

 

Wirtschaft und Arbeit:

 

1/63728

22

Überweisungen gemäß AMPFG ...............................................

20,266

  

Summe 637 ...

435,980

  

Gesamtausgaben 63 ...

5.721,841

    

Einnahmen:

   

Kapitel 19

 

Familie, Generationen, Konsumentenschutz:

 

2/19341

22

Ersatz Heimfahrtbeihilfe f. Lehrlinge .....................................*

2,000

  

Summe 193 ...

5.325,636

  

Gesamteinnahmen 19 ...

5.325,650

    

Kapitel 40

 

Militärische Angelegenheiten:

 

2/40104

 

Erfolgswirksame Einnahmen ....................................................

22,232

 

41

 

22,230

  

Summe 401 ...

22,238

    

2/4050

 

Allentsteig (betriebsähnl. Einrichtung): *

 

2/40504

34

Erfolgswirksame Einnahmen ....................................................

2,833

2/40508

34

Sonstige bestandswirksame Einnahmen ...................................

0,030

  

Summe 405 ...

2,863

    

Kapitel 51

 

Kassenverwaltung:

 

2/51297

43

Auflösung von Rücklagen .......................................................*

51,031

  

Summe 512 ...

133,786

  

Summe 51 ...

1.928,591“

16. Der Allgemeine Teil des Stellenplanes 2006 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes 2006) wird wie folgt geändert:

a) Im Allgemeinen Teil des Stellenplanes für das Jahr 2006 wird im Punkt 3 Abs. 3 die Zahl „750“ durch die Zahl „950“ ersetzt.

b) Der Teil II.A des Stellenplanes 2006 erhält im Planstellenbereich 01 „Präsidentschaftskanzlei“, im Planstellenbereich 3020 „Justizbehörden in den Ländern“ und im Planstellenbereich 6500 „Zentralleitung“ die jeweils aus der Anlage ersichtliche Fassung.

Anlage

Stellenplan 2006 - Planstellenverzeichnis 

Fischer

Schüssel

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