150. Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert wird (4. BFG-Novelle 2006)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesfinanzgesetz 2006, BGBl. I Nr. 20/2005, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2005, wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel I lauten die Schlusssummen wie folgt:
„Allgemeiner Haushalt | Ausgleichs-haushalt | Gesamt-haushalt | |||
(Beträge in Millionen Euro) | |||||
Ausgaben | 66 171,898 | 50 100,612 | 116 272,510 | ||
Einnahmen | 60 360,180 | 55 912,330 | 116 272,510 | ||
Abgang | 5 811,718 | - | - | ||
Überschuss | - | 5 811,718 | -“ |
2. Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 25 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 26 bis 28 angefügt:
- „26. beim Voranschlagsansatz 1/60366 für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes im Ausmaß jenes Betrages, der durch gleich hohe Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/60346 bedeckt werden kann;
- 27. beim Voranschlagsansatz 1/65358 bis zu einem Betrag von 42,08 Millionen Euro für Gesellschafterzuschüsse an Austrian Research Centers (ARC), wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/65356 sichergestellt werden kann;
- 28. beim Voranschlagsansatz 1/11536 bis zu einem Betrag von 0,3 Millionen Euro für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schubhaftbetreuungstätigkeit in verschiedenen Polizeianhaltezentren, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/11538 sichergestellt werden kann;“
3. Im Artikel V Abs. 1 erhält die Z 31 die neue Bezeichnung Z „29.“.
4. Artikel VI Abs. 1 Z 8 und 9 lauten:
- „8. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilung 3 und 8 des Kapitels 40 bis zu einem Betrag von 100 vH der Mehreinnahmen beim Voranschlagsansatz 2/54617 zuzüglich der Einnahmen aus dem Voranschlagsansatz 2/50058, die jeweils aus Veräußerungen von Liegenschaften und Hochbauten erzielt werden, welche ausschließlich militärisch genutzt werden und für die keine Ersatzinvestitionen erforderlich sind;
- 9. bei den Voranschlagsansätzen 1/02403 und 1/02408 bis zu einem Betrag von insgesamt 10,939 Millionen Euro für Baumaßnahmen der Parlamentsdirektion, für die Ausstattung und den laufenden Betrieb des Besucherfoyers, der Sicherheitszentrale und des Parlamentsshops, für die parlamentarische Aufarbeitung der Ergebnisse des Österreich-Konvents, für das Leistungsentgelt der Buchhaltungsagentur des Bundes, für Zahlungen von Reinigungs-, Miet- und Ausstattungserfordernissen für vom Parlament genutzte Räumlichkeiten sowie für Ausgaben im Zusammenhang mit der Öffnung des Parlaments, für Werkleistungen und zusätzliche Betriebskosten, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;“
5. Im Artikel VI Abs. 1 Z 14 wird der Betrag von „50 Millionen Euro“ durch den Betrag „80 Millionen Euro“ ersetzt.
6. Artikel VI Abs. 1 Z 16 lautet:
- „16. beim Voranschlagsansatz 1/14038 bis zu einem Betrag von insgesamt 50,4 Millionen Euro für den laufenden klinischen Mehraufwand - hiervon insgesamt 25,4 Millionen Euro für Graz und Innsbruck sowie 25 Millionen Euro für Wien - wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;“
7. Im Artikel VI Abs. 1 Z 29 wird der Betrag „59 Millionen Euro“ durch den Betrag „100 Millionen Euro“ ersetzt.
8. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 30 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 31 bis 41 angefügt:
- „31. bei den Voranschlagsansätzen des Ermessens der Unterteilungen 3 und 8 des Titels 117 sowie der Unterteilungen 6 und 8 des Paragrafen 1107 für Hilfeleistungen in Katastrophenfällen im Ausland bis zu einem Betrag von 10 Millionen Euro, unter Anrechnung der für den Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung gestellten Mittel, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 32. bei den Voranschlagsansätzen 1/01003 und 1/01008 bis zu einem Betrag von insgesamt 0,441 Millionen Euro für Adaptierungsarbeiten im Bereich der Präsidentschaftskanzlei, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 33. beim Voranschlagsansatz 1/03008 bis zu einem Betrag von 0,056 Millionen Euro zur Abdeckung der Zahlungen für die Kernleistungen der Buchhaltungsagentur des Bundes, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 34. beim Voranschlagsansatz 1/04008 bis zu einem Betrag von 0,084 Millionen Euro zur Abdeckung der Zahlungen für die Kernleistungen der Buchhaltungsagentur des Bundes, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 35. beim Voranschlagsansatz 1/14048 bis zu einem Betrag von 22,5 Millionen Euro für Klinikbauten, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 36. beim Voranschlagsansatz 1/14186 bis zu einem Betrag von 0,7 Millionen Euro für die Austrian American Foundation, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 37. beim Voranschlagsansatz 1/15006 bis zu einem Betrag von 2 Millionen Euro für die Förderung des Maimonideszentrums der Israelitischen Kultusgemeinde, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 38. beim Voranschlagsansatz 1/63008 im Zusammenhang mit der Clusterung der Bibliotheken am Standort Stubenring 1 bis zu einem Betrag von insgesamt 0,208 Millionen Euro, wenn die Bedeckung beim Kapitel 15 bis zu einem Betrag von 0,085 Millionen Euro, beim Kapitel 17 bis zu einem Betrag von 0,012 Millionen Euro und beim Kapitel 60 bis zu einem Betrag von 0,111 Millionen Euro durch Ausgabeneinsparungen sichergestellt werden kann;
- 39. beim Voranschlagsansatz 1/12006 bis zu einem Betrag von 0,4 Millionen Euro zur Unterstützung von Fortbildungs- und Begegnungszentren, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 40. beim Voranschlagsansatz 1/65008 bis zu einem Betrag von 0,25 Millionen Euro für Miet- und Betriebskostenzahlungen für das Objekt Renngasse/Hohenstaufengasse auf Grund des Bundesimmobiliengesetzes, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;
- 41. beim Voranschlagsansatz 1/65148 bis zur Höhe des vorgesehenen Voranschlagsbetrages, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“
9. Im Artikel X Abs. 1 Z 1 wird nach der Wortfolge „Instandhaltungsausgaben für Gebäude (Postengruppen 614 und 464/465)“ die Wortfolge „sowie bei den Voranschlagsansätzen 1/20008 und 1/20108 für Instandhaltung von Gebäuden (Postengruppen 614/010)“ eingefügt.
10. Im Artikel X Abs. 1 Z 2.a) wird nach dem Voranschlagsansatz „1/20058“ der Voranschlagsansatz „1/20068“ eingefügt, wird das „und“ nach dem Voranschlagsansatz „1/65376“ durch einen Beistrich erstetzt und wird nach dem Voranschlagsansatz „1/65378“ folgende Wort- und Ziffernfolge eingefügt:
„und 1/65388“
11. Im Artikel X Abs. 1 Z 2.b) wird nach der Wortfolge „1/65348 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)“ der Beistrich durch ein „und“ ersetzt und wird nach der Wortfolge „1/65386 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)“ die Wortfolge „und 1/65388 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)“ ersatzlos gestrichen.
12. Artikel X Abs. 3 lautet:
„(3) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, für eine widmungsgemäße Verwendung in einem späteren Finanzjahr die im Finanzjahr 2006 durch Zahlung nicht in Anspruch genommenen Teile der Einnahmen der Voranschlagsansätze 2/12214, 2/14104, 2/51305, 2/51306, 2/51315, 2/51325, 2/51405, 2/51415, 2/51425, 2/51426, 2/51504 und 2/65415 einer Rücklage zuzuführen (besondere Einnahmen-Rücklage).“
13. Im Artikel X Abs. 4 wird nach dem Paragraf „3035“ der Paragraf „4050“ eingefügt.
14. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:
a) beim Ausgaben- und Einnahmenparagraf „4050 Allentsteig (betriebsähnl. Einrichtung)“ jeweils die Fußnote „4050 Anwendung der Flexibilisierungsklausel“;
b) nach dem Voranschlagsansatz 1/15018:
„1/15027/22 | Familie & Beruf Management GmbH“ |
c) nach dem Paragraf 1/6005:
„1/60053/43 | Anlagen“ |
d) nach dem Voranschlagsansatz 2/60914:
„2/60915/43 | Sonstige Einnahmen von der EU“ |
e) nach dem Voranschlagsansatz 1/65158:
„1/6517 | Post- und Telekom: |
1/65177/43 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“ |
f) nach dem Voranschlagsansatz 1/65503:
„1/65507/43 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“ |
g) nach dem Voranschlagsansatz 1/65133:
„1/6514 | Eisenbahnen: |
1/65147/33 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“ |
15. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) lauten bei den nachstehend angeführten Voranschlagsansätzen die Voranschlagsbeträge sowie die entsprechenden Summenbeträge wie folgt:
„Ausgaben | Millionen Euro | ||
Kapitel 15 | Soziale Sicherheit: | ||
1/1500 | Zentralleitung: | ||
1/15006 | Förderungen ............................................................................* | 3,098 | |
22 | 3,097 | ||
1/15007 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .............................. | 0,335 | |
22 | 0,301 | ||
1/15008 | Aufwendungen .......................................................................... | 18,766 | |
43 | 18,150 | ||
Summe 1500 ... | 49,776 | ||
1/15027 | 22 | Familie & Beruf Management GmbH ...................................... | 0,001 |
Summe 150 ... | 50,795 | ||
1/1570 | Bundessozialamt: | ||
1/15708 | 22 | Aufwendungen .......................................................................... | 14,894 |
Summe 1570 ... | 41,536 | ||
1/15737 | 21 | Heilfürsorge .............................................................................. | 6,000 |
Summe 157 ... | 323,987 | ||
Gesamtausgaben 15 ... | 1.878,015 | ||
Kapitel 19 | Familie, Generationen, Konsumentenschutz: | ||
1/19117 | 22 | Ersatz Heimfahrtbeihilfe f. Lehrlinge ....................................... | 2,000 |
Summe 1911 ... | 9,856 | ||
Summe 191 ... | 444,497 | ||
1/19327 | 22 | Schulfahrtbeihilfen und Lehrlingsfahrtbeihilfen ..................... | 17,221 |
Summe 193 ... | 5.325,636 | ||
Gesamtausgaben 19 ... | 5.782,909 | ||
Kapitel 30 | Justiz: | ||
1/3030 | Justizanstalten: | ||
1/30300 | 42 | Personalausgaben ...................................................................... | 130,564 |
1/30307 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .............................. | 3,660 | |
42 | 3,600 | ||
1/30308 | 42 | Aufwendungen .......................................................................... | 105,462 |
Summe 3030 ... | 254,527 | ||
1/3031 | Justizanstalt St. Pölten: * | ||
1/30317 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .............................. | 0,106 | |
42 | 0,105 | ||
1/30318 | 42 | Aufwendungen .......................................................................... | 1,836 |
Summe 3031 ... | 5,023 | ||
1/3033 | Justizanstalt Leoben: * | ||
1/30330 | 42 | Personalausgaben ...................................................................... | 2,325 |
1/30337 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .............................. | 0,080 | |
42 | 0,079 | ||
1/30338 | 42 | Aufwendungen .......................................................................... | 1,509 |
Summe 3033 ... | 3,944 | ||
Kapitel 40 | Militärische Angelegenheiten: | ||
1/40108 | 41 | Aufwendungen ........................................................................* | 676,769 |
Summe 401 ... | 1.733,593 | ||
1/4050 | Allentsteig (betriebsähnl. Einrichtung): * | ||
1/40500 | 34 | Personalausgaben ...................................................................... | 2,663 |
1/40503 | 34 | Anlagen ..................................................................................... | 0,130 |
1/40507 | 34 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .............................. | 0,181 |
1/40508 | 34 | Aufwendungen .......................................................................... | 0,919 |
Summe 405 ... | 3,893 | ||
Kapitel 51 | Kassenverwaltung: | ||
1/51817 | 43 | Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .............................. | 170,719 |
Summe 5181 ... | 439,257 | ||
Summe 518 ... | 734,261 | ||
Gesamtausgaben 51 ... | 1.013,587 | ||
Kapitel 63 | Wirtschaft und Arbeit: | ||
1/63728 | 22 | Überweisungen gemäß AMPFG ............................................... | 20,266 |
Summe 637 ... | 435,980 | ||
Gesamtausgaben 63 ... | 5.721,841 | ||
Einnahmen: | |||
Kapitel 19 | Familie, Generationen, Konsumentenschutz: | ||
2/19341 | 22 | Ersatz Heimfahrtbeihilfe f. Lehrlinge .....................................* | 2,000 |
Summe 193 ... | 5.325,636 | ||
Gesamteinnahmen 19 ... | 5.325,650 | ||
Kapitel 40 | Militärische Angelegenheiten: | ||
2/40104 | Erfolgswirksame Einnahmen .................................................... | 22,232 | |
41 | 22,230 | ||
Summe 401 ... | 22,238 | ||
2/4050 | Allentsteig (betriebsähnl. Einrichtung): * | ||
2/40504 | 34 | Erfolgswirksame Einnahmen .................................................... | 2,833 |
2/40508 | 34 | Sonstige bestandswirksame Einnahmen ................................... | 0,030 |
Summe 405 ... | 2,863 | ||
Kapitel 51 | Kassenverwaltung: | ||
2/51297 | 43 | Auflösung von Rücklagen .......................................................* | 51,031 |
Summe 512 ... | 133,786 | ||
Summe 51 ... | 1.928,591“ |
16. Der Allgemeine Teil des Stellenplanes 2006 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes 2006) wird wie folgt geändert:
a) Im Allgemeinen Teil des Stellenplanes für das Jahr 2006 wird im Punkt 3 Abs. 3 die Zahl „750“ durch die Zahl „950“ ersetzt.
b) Der Teil II.A des Stellenplanes 2006 erhält im Planstellenbereich 01 „Präsidentschaftskanzlei“, im Planstellenbereich 3020 „Justizbehörden in den Ländern“ und im Planstellenbereich 6500 „Zentralleitung“ die jeweils aus der Anlage ersichtliche Fassung.
Anlage
Stellenplan 2006 - Planstellenverzeichnis
Fischer
Schüssel
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