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BGBl II 415/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

415. Verordnung: Änderung der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966

415. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Schulleiter-Zulagenverordnung 1966 geändert wird

Auf Grund des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2005, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 (Schulleiter-Zulagenverordnung 1966), BGBl. Nr. 192/1966, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 193/1999, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 3 lauten die Kopfzeile und die das Pädagogische Institut des Bundes für Kärnten betreffende Zeile der Tabelle:

 

Leiter

Abteilungsleiter für die Abteilung für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen

Abteilungsleiter für die Abteilung für Lehrer an Berufsschulen

Abteilungsleiter für die Abteilung für Lehrer an allgemeinbildenden höheren Schulen

Abteilungsleiter für die Abteilung für die Lehrer an berufsbildenden Schulen (ausgenommen an Berufsschulen)

Pädagogisches Institut des Bundes für Kärnten

I

I

V

IV

IV

2. § 2 Abs. 4 lit. c lautet:

„c) die Bundesanstalt für Leibeserziehung in Linz der Dienstzulagengruppe II.“

3. Dem § 6 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 2 Abs. 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 415/2005 tritt mit 1. September 2005 in Kraft.“

Gehrer

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