362. Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission geändert wird
Auf Grund des § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2005, wird verordnet:
Die Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission, BGBl. II Nr. 226/2001, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. II Nr. 517/2003, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 1, 2. Satz, wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und entfällt die Wortfolge „maximal jedoch auf insgesamt sechs Jahre“.
2. In § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „einen Stellvertreter“ durch die Wortfolge „zwei Stellvertreter“ ersetzt.
Schüssel
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