vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 362/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

362. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission

362. Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission geändert wird

Auf Grund des § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2005, wird verordnet:

Die Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission, BGBl. II Nr. 226/2001, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. II Nr. 517/2003, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1, 2. Satz, wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und entfällt die Wortfolge „maximal jedoch auf insgesamt sechs Jahre“.

2. In § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „einen Stellvertreter“ durch die Wortfolge „zwei Stellvertreter“ ersetzt.

Schüssel

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)