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BGBl III 209/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

209. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(NR: GP XXII RV 891 AB 1038 S. 122. BR: AB 7380 S. 725.)

209. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[litauischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 17. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 29 Abs. 2 mit 17. November 2005 in Kraft.

Anlage 1

Deutscher Vertragstext 

Anlage 2

Englischer Vertragstext 

Anlage 3

Litauischer Vertragstext 

Schüssel

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