209. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[litauischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 17. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 29 Abs. 2 mit 17. November 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Schüssel
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