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BGBl III 210/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

210. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
(NR: GP XXII RV 816 AB 877 S. 110. BR: AB 7295 S. 722.)

210. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 38 Abs. 1 am 15. September 2005 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 38 Abs. 1 mit 1. Dezember 2005 in Kraft.

Anlage

Deutscher Vertragstext 

Schüssel

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