208. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[italienischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 29 Abs. 1 am 23. September 2005 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 29 Abs. 2 mit 1. Dezember 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Schüssel
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