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BGBl III 110/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

110. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie - Protokoll „Energie“

110. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie - Protokoll „Energie“

Auf Grund des § 10 Z 1 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie - Protokoll „Energie“ (BGBl. III Nr. 237/2002) wird wie folgt berichtigt:

In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:

Zwischen dem Titel und der Aufzählung der Vertragsparteien wurde das Wort „Preambula“ eingefügt.

Art. 13 Abs. 2: „stopku“ wurde durch „postopku“ ersetzt.

Schüssel

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