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BGBl III 109/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

109. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus - Protokoll „Tourismus“

109. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus - Protokoll „Tourismus“

Auf Grund des § 10 Z 1 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus - Protokoll „Tourismus“ (BGBl. III Nr. 230/2002) wird wie folgt berichtigt:

In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurde zwischen dem Titel und der Aufzählung der Vertragsparteien das Wort „Preambula“ eingefügt.

Schüssel

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