108. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr - Protokoll „Verkehr“
Auf Grund des § 10 Z 1 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Die Kundmachung des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr - Protokoll „Verkehr“ (BGBl. III Nr. 234/2002) wird wie folgt berichtigt:
In der authentischen slowenischen Sprachfassung des Protokolls wurden die nachstehend angeführten Fehler berichtigt:
Art.1 Abs. 1 lit. e): „zagotovlja“ wurde durch „zagotavlja“ ersetzt.
Art. 6: Im Titel wurde „predZpisi“ durch „predpisi“ ersetzt.
Kapitel II, B): Im Titel wurde „ukrZpi“ durch „ukrepi“ ersetzt.
Schüssel
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