39. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
[ deutscher Vertragstext/siehe Anlagen]
[ polnischer Vertragstext/siehe Anlagen]
Die Ratifikationsurkunden wurden gemäß Art. XX Abs. 1 des Vertrages am 22. Februar 2005 in Wien ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XX Abs. 2 am 1. Mai 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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