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BGBl III 38/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

38. Kundmachung: Berichtigungen der Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

38. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigungen der Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Nach Mitteilung der Regierung Schwedens sind in der englischen Sprachfassung und der Übersetzung ins Deutsche der Änderung der Annexe I und II bzw. der Anhänge I und II samt Appendix I und II bzw. Beilagen I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (BGBl. III Nr. 33/2000 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 120/2000) folgende Berichtigungen vorzunehmen:

1. Im Annex I der englischen Sprachfassung lautet es

a) im Abs. 1 und Abs. 2.1 jeweils statt „...convention...“ richtig „...Convention...“

b) im Abs. 1.4 statt „...metal...“ richtig „...metals...“.

2. Im Annex II der englischen Sprachfassung lautet es

a) in der Überschrift vor Abs. 1 statt „...Authorised...“ richtig „...authorised...“

b) im Abs. 1 statt „...of the Convention." richtig „...to the Convention."

3. Im Appendix I der englischen Sprachfassung endet

a) beim Text um das Wort Palladium der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...11495)]“ richtig mit der Ziffernfolge „...11495)] (9)“und ist folgende Fußnote einzufügen:

„(9) Shall apply only after the entry into force of the amendment to Article 2 of the Convention."

b) beim Text um das Wort Silver der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...1993) (9)“ richtig mit der Ziffernfolge „...1993) (10)“ und hat die Fußnote statt „(9) As amended by...“ richtig „(10) As amended by...“ zu lauten.

4. Im Appendix II der englischen Sprachfassung endet beim Text um das Wort palladium der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...0,75 mm) (10)“ richtig mit der Ziffernfolge „...0,75 mm) (11)“ und hat die Fußnote statt „(10) Shall apply only...“ richtig: „(11) Shall apply only...“ zu lauten.

5. Im Anhang I der Übersetzung ins Deutsche lautet

a) bei Begriffsbestimmungen und technische Erfordernisse die Überschrift statt „1. Definition“ richtig „1. Definitionen“.

b) es im Abs. 1 statt „...Definitionen.“ richtig „...Definitionen:“

c) es im Abs. 1.4 und Abs. 1.5 jeweils statt „...des genannten Edelmetalles...“ richtig „...der genannten Edelmetalle...“

d) es im Abs. 1.7 statt „...Gold (Palladium) 4)...“ richtig „...Gold, (Palladium) 4)...“

e) der Satz nach Abs. 2.1 lit.g:

„Gegenstände, die den oben genannten lit.a bis lit.g zuzuordnen sind, können deshalb nicht mit der Gemeinsamen Punze bezeichnet werden.“

f) es im Abs. 2.7 statt „...wertwolleren Edelmetall...“ richtig „...wertvolleren Edelmetall...“

6. Im Anhang II der Übersetzung ins Deutsche lautet es

a) im Abs. 1 statt „...mit der Gemeinsamen Punze vergelegt...“ richtig „...mit der Gemeinsamen Punze vorgelegt...“

b) im Abs. 3 statt „...in Los geprüften Gegenstände...“ richtig „...im Los geprüften Gegenstände...“

c) im Abs. 4.3 statt „...Relifdarstellung einer Waage...“ richtig „...Reliefdarstellung einer Waage...“

d) im Abs. 4.6.2 statt „...am wenigstens wertvollen Edelmetall...“ richtig „...am wenigsten wertvollen Edelmetall...“

7. In der Beilage I der Übersetzung ins Deutsche

a) endet beim Text um das Wort Palladium der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge„...11495)]“ richtig mit der Ziffernfolge „...11495)] 9)“ und ist folgende Fußnote einzufügen:

9) Gilt erst nach Inkrafttreten der Änderung von Artikel 2 des Übereinkommens.“

b) ist beim Text um das Wort Palladium der Wortlaut „Atomabsorption (Dokument ISO/WD 13371)“ zu streichen.

c) endet beim Text um das Wort Silber der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...1993) 9)“ richtig mit der Ziffernfolge „...1993) 10)“ und hat die Fußnote statt „9) Wie berichtigt mit technischer Druckfehlerbesserung...“ richtig „10) Wie berichtigt mit technischer Druckfehlerverbesserung...“ zu lauten.

8. In der Beilage II der Übersetzung ins Deutsche endet beim Text um das Wort Palladium der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...0,75 mm) 10)“ richtig mit der Ziffernfolge „...0,75 mm) 11)“ und hat die Fußnote statt „10) Gilt erst nach...“ richtig „11) Gilt erst nach...“ zu lauten.

9. Im Wortlaut der Erklärung der Republik Österreich lautet es statt „...sowie die Anhänge...“ richtig „...sowie der Anhänge...“

Schüssel

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