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BGBl III 11/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten

11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten

[ deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[ rumänischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 2 des Abkommens wurden am 10. August 2004 bzw. 29. November 2004 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 2 mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.

Anlage 1

deutscher Vertragstext 

Anlage 2

rumänischer Vertragstext 

Schüssel

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