11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten
[ deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[ rumänischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 2 des Abkommens wurden am 10. August 2004 bzw. 29. November 2004 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 2 mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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