12. ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK POLEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN SAMT PROTOKOLL
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
[ deutscher Vertragstext siehe Anlagen ]
[ polnischer Vertragstext siehe Anlagen ]
[ englischer Vertragstext siehe Anlagen ]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. Juli 2004 bzw. 18. Jänner 2005 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. April 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Schüssel
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