10. Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Inneres der Republik Montenegro über die polizeiliche Zusammenarbeit
[ deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[ montenegrinischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 1. Dezember 2004 bzw. 10. Jänner 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. März 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
montenegrinischer Vertragstext
Schüssel
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