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BGBl I 4/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

4. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2002
(NR: GP XXII AB 332 S. 45 .)

4. Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2002

Der Nationalrat hat beschlossen:

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2002 wird die Genehmigung erteilt.

Klestil

Schüssel

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