vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 408/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

408. Verordnung: Änderungen der Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO

408. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Änderungen der Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO

Auf Grund des § 10 Abs. 4 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 70/2004, werden die Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO, BGBl. II Nr. 258/2002, wie folgt geändert:

1. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „164 Eurex-Bonds“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„165 European Covered Bonds“

2. In der Anlage 2 werden nach der Bezeichnung „243 Zero Doppelwährungs-Medium-Term Notes“ folgende Bezeichnungen eingefügt:

„244 Inflationsindizierte Anleihen“

„245 Inflation Linked Medium-Term Notes“

3. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „575 Optionsscheine (Warrants) auf Indexkorb“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„576 Optionsscheine (Warrants) auf Platin“

4. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „584 lose Kupons“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„585 ABS - Transaktion“

5. In der Anlage 2 werden nach der Bezeichnung „923 Index-Zertifikate mit Underlying Währung, Optionsschein- und Knock Out-Charakter“ folgende Bezeichnungen eingefügt:

„924 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall (ohne Gold, Silber, Platin)“:

„925 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall (ohne Gold, Silber, Platin) mit Knock Out-Charakter“

„926 Optionsscheine (Warrants) auf Platin mit Knock Out-Charakter“

6. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „AA7 Kuala Lumpur - Malaysian Derivatives Exchange (MDEX)/Malaysia“ durch die Bezeichnung „AA7 Kuala Lumpur - Bursa Malaysia - Derivatives/Malaysia“ ersetzt.

7. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AB2 Frankfurt - Deutsche Börse - Xetra (Exchange Electronic Trading) - OTC/Bundesrepublik Deutschland“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„AB7 Shenzhen - Shenzhen Stock Exchange - Small & Medium Enterprises (SME) Board/China“

8. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „185 Frankfurt/Zürich - Eurex (Eurex Deutschland/Eurex Zürich)“ durch die Bezeichnung „185 Frankfurt/Zürich - Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich)“ ersetzt.

9. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „512 Kuala Lumpur - Kuala Lumpur Stock Exchange (KLSE)/Malaysia“ durch die Bezeichnung „512 Kuala Lumpur - Bursa Malaysia/Malaysia“ ersetzt.

10. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „513 Kuala Lumpur - Stock Exchange (KLSE) - Main Board/Malaysia“ durch die Bezeichnung „513 Kuala Lumpur - Bursa Malaysia - Main Board/Malaysia“ ersetzt.

11. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „517 Kuala Lumpur - Kuala Lumpur Stock Exchange (KLSE) Second Board/Malaysia“ durch die Bezeichnung „517 Kuala Lumpur - Bursa Malaysia - Second Board/Malaysia“ ersetzt.

12. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „549 St. Michael - Securities Exchange of Barbados/Barbados“ durch die Bezeichnung „549 Bridgetown - Barbados Stock Exchange (BSE)/Barbados“ ersetzt.

13. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „550 St. Michael - Securities Stock Exchange of Barbados listed/Barbados“ durch die Bezeichnung „550 Bridgetown - Barbados Stock Exchange (BSE) listed/Barbados“ ersetzt.

14. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „924 Warschau - Gielda Papierów Wartosciowych w Warszawie (GPW) - Freimarkt/Polen“ durch die Bezeichnung „924 Warschau - Gielda Papierow Wartosciowych w Warszawie (GPW) - Freimarkt/Polen - deaktiviert zum 30.08.2004“ ersetzt.

15. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „995 Kursveröffentlichung im Teil Auslandsbörsen der B-Z“ durch die Bezeichnung „995 Kursveröffentlichung im Teil Auslandsbörsen der B-Z - deaktiviert zum 25.10.2004“ ersetzt.

16. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „996 Preisveröffentlichung im Teil Investment-Anteile der B-Z“ durch die Bezeichnung „996 Preisveröffentlichung im Teil Investment-Anteile der B-Z - deaktiviert zum 25.10.2004“ ersetzt.

17. In der Anlage 4 wird die Bezeichnung „ECS Sucre (Ecuador)“ durch die Bezeichnung „ECS Sucre (Ecuador) - deaktiviert zum 13.09.2000“ ersetzt.

18. In der Anlage 4 wird die Bezeichnung „ECV Unidad de Valor Constante (Ecuador)“ durch die Bezeichnung „ECV Unidad de Valor Constante (Ecuador) - deaktiviert zum 13.09.2000“ ersetzt.

19. In der Anlage 4 wird nach der Bezeichnung „XXR Reichsmark = WM-Kennzeichen“ folgende Bezeichnung eingefügt:

„XXW Megawatt“

Die Anlagen 2, 3 und 4 in der Fassung der Verordnung der FMA BGBl. II Nr. 408/2004 treten mit 1. November 2004 in Kraft.

Grünbichler Pribil

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)