408. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Änderungen der Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO
Auf Grund des § 10 Abs. 4 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 70/2004, werden die Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO, BGBl. II Nr. 258/2002, wie folgt geändert:
1. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „164 Eurex-Bonds“ folgende Bezeichnung eingefügt:
„165 European Covered Bonds“
2. In der Anlage 2 werden nach der Bezeichnung „243 Zero Doppelwährungs-Medium-Term Notes“ folgende Bezeichnungen eingefügt:
„244 Inflationsindizierte Anleihen“
„245 Inflation Linked Medium-Term Notes“
3. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „575 Optionsscheine (Warrants) auf Indexkorb“ folgende Bezeichnung eingefügt:
„576 Optionsscheine (Warrants) auf Platin“
4. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „584 lose Kupons“ folgende Bezeichnung eingefügt:
„585 ABS - Transaktion“
5. In der Anlage 2 werden nach der Bezeichnung „923 Index-Zertifikate mit Underlying Währung, Optionsschein- und Knock Out-Charakter“ folgende Bezeichnungen eingefügt:
„924 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall (ohne Gold, Silber, Platin)“:
„925 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall (ohne Gold, Silber, Platin) mit Knock Out-Charakter“
„926 Optionsscheine (Warrants) auf Platin mit Knock Out-Charakter“
6. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „AA7 Kuala Lumpur - Malaysian Derivatives Exchange (MDEX)/Malaysia“ durch die Bezeichnung „AA7 Kuala Lumpur - Bursa Malaysia - Derivatives/Malaysia“ ersetzt.
7. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AB2 Frankfurt - Deutsche Börse - Xetra (Exchange Electronic Trading) - OTC/Bundesrepublik Deutschland“ folgende Bezeichnung eingefügt:
„AB7 Shenzhen - Shenzhen Stock Exchange - Small & Medium Enterprises (SME) Board/China“
8. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „185 Frankfurt/Zürich - Eurex (Eurex Deutschland/Eurex Zürich)“ durch die Bezeichnung „185 Frankfurt/Zürich - Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich)“ ersetzt.
9. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „512 Kuala Lumpur - Kuala Lumpur Stock Exchange (KLSE)/Malaysia“ durch die Bezeichnung „512 Kuala Lumpur - Bursa Malaysia/Malaysia“ ersetzt.
10. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „513 Kuala Lumpur - Stock Exchange (KLSE) - Main Board/Malaysia“ durch die Bezeichnung „513 Kuala Lumpur - Bursa Malaysia - Main Board/Malaysia“ ersetzt.
11. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „517 Kuala Lumpur - Kuala Lumpur Stock Exchange (KLSE) Second Board/Malaysia“ durch die Bezeichnung „517 Kuala Lumpur - Bursa Malaysia - Second Board/Malaysia“ ersetzt.
12. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „549 St. Michael - Securities Exchange of Barbados/Barbados“ durch die Bezeichnung „549 Bridgetown - Barbados Stock Exchange (BSE)/Barbados“ ersetzt.
13. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „550 St. Michael - Securities Stock Exchange of Barbados listed/Barbados“ durch die Bezeichnung „550 Bridgetown - Barbados Stock Exchange (BSE) listed/Barbados“ ersetzt.
14. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „924 Warschau - Gielda Papierów Wartosciowych w Warszawie (GPW) - Freimarkt/Polen“ durch die Bezeichnung „924 Warschau - Gielda Papierow Wartosciowych w Warszawie (GPW) - Freimarkt/Polen - deaktiviert zum 30.08.2004“ ersetzt.
15. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „995 Kursveröffentlichung im Teil Auslandsbörsen der B-Z“ durch die Bezeichnung „995 Kursveröffentlichung im Teil Auslandsbörsen der B-Z - deaktiviert zum 25.10.2004“ ersetzt.
16. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „996 Preisveröffentlichung im Teil Investment-Anteile der B-Z“ durch die Bezeichnung „996 Preisveröffentlichung im Teil Investment-Anteile der B-Z - deaktiviert zum 25.10.2004“ ersetzt.
17. In der Anlage 4 wird die Bezeichnung „ECS Sucre (Ecuador)“ durch die Bezeichnung „ECS Sucre (Ecuador) - deaktiviert zum 13.09.2000“ ersetzt.
18. In der Anlage 4 wird die Bezeichnung „ECV Unidad de Valor Constante (Ecuador)“ durch die Bezeichnung „ECV Unidad de Valor Constante (Ecuador) - deaktiviert zum 13.09.2000“ ersetzt.
19. In der Anlage 4 wird nach der Bezeichnung „XXR Reichsmark = WM-Kennzeichen“ folgende Bezeichnung eingefügt:
„XXW Megawatt“
Die Anlagen 2, 3 und 4 in der Fassung der Verordnung der FMA BGBl. II Nr. 408/2004 treten mit 1. November 2004 in Kraft.
Grünbichler Pribil
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