75. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher die Verordnung über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO) geändert wird
Gemäß § 8 Abs. 1 und 3 des Hochleistungsstreckengesetzes - HlG, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 138/2003 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO), BGBl. Nr. 405/1989, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 411/2002 wird wie folgt geändert:
1. Nach § 1 Abs. 1 lit. k wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
- „l) St. Pölten Hauptbahnhof (Bahnhofsumbau einschließlich Einbindung West - Eisbergbogen).“
2. Nach § 4 lit. l wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
- „m) St. Pölten Hauptbahnhof (Bahnhofsumbau einschließlich Einbindung West - Eisbergbogen); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 5 Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.“
3. Im § 4 letzter Satz wird die Wortfolge „lit. i bis l“ durch die Wortfolge „lit. i bis m“ ersetzt.
Gorbach
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