75. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher die Verordnung über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO) geändert wird
Gemäß §8 Abs.1 und 3 des Hochleistungsstreckengesetzes – HlG, BGBl. Nr.135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.I Nr.138/2003 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO), BGBl. Nr.405/1989, in der Fassung der Verordnung BGBl.II Nr.411/2002 wird wie folgt geändert:
1. Nach §1 Abs.1 lit.k wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
- „l) St. Pölten Hauptbahnhof (Bahnhofsumbau einschließlich Einbindung West - Eisbergbogen).“
2. Nach §4 lit.l wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
- „m) St. Pölten Hauptbahnhof (Bahnhofsumbau einschließlich Einbindung West - Eisbergbogen); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 5 Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.“
3. Im §4 letzter Satz wird die Wortfolge „lit.i bis l“ durch die Wortfolge „lit.i bis m“ ersetzt.
Gorbach
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)