72. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M155 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Gasen als Versandstücke in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern
Die Multilaterale Vereinbarung M155 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Gasen als Versandstücke in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern (BGBl. III Nr. 41/2004) wurde vom Vereinigten Königreich am 12. Mai 2004 und von Tschechien am 14. Mai 2004 unterzeichnet.
Schüssel
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