634. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Pauschalierungsverordnung betreffend das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe geändert wird
Die Verordnung über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, BGBl. II Nr. 227/1999, in der Fassung BGBl. II Nr. 416/2001 wird wie folgt geändert:
1. § 5 entfällt.
2. In § 6 wird folgender Absatz 3 angefügt:
Abs. 3
§ 5 in der Fassung vor BGBl. II Nr. 634/2003 ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.“
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