633. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Pauschalierungsverordnung betreffend Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler geändert wird
Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändlern, BGBl. II Nr. 228/1999, in der Fassung BGBl. II Nr. 416/2001 wird wie folgt geändert:
1. § 5 entfällt.
2. In § 6 wird folgender Absatz 3 angefügt:
Abs. 3
§ 5 in der Fassung vor BGBl. II Nr. 633/2003 ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.“
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