635. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Pauschalierungsverordnung betreffend Handelsvertreter geändert wird
Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern, BGBl. II Nr. 95/2000, in der Fassung BGBl. II Nr. 416/2001 wird wie folgt geändert:
1. § 3 entfällt.
2. In § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt:
Abs. 3
§ 3 in der Fassung vor BGBl. II Nr. 635/2003 ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002 anzuwenden.“
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