Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1996, wird wie folgt geändert:
Dem § 6 Abs. 4 Z 4 lit. e wird folgender Unterabsatz angefügt:
,,Der Bundesminister für Finanzen kann zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch Verordnung die Mengen der in Artikel 46 der Verordnung angeführten Tabakwaren niedriger festsetzen, wenn diese Waren aus einem Drittland durch Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, eingeführt werden.''
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