( EStG § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 ) Der abstrakt mögliche Verlust des Versetzungsschutzes eines BR-Mitgliedes macht die Verlegung des Familienwohnsitzes an einen Ort in üblicher Entfernung vom Dienstort nicht unzumutbar und rechtfertigt nicht den Abzug von Werbungskosten für die Familienheimfahrten und für die Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes am Dienstort.
VwGH 95/14/0059 v. 17.02.1999