vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflegegeldeinstufung

SozialversicherungARD 5019/10/99 Heft 5019 v. 13.4.1999

( BPGG idF vor BGBl I 1998/111 § 4 Abs 2 ) Eine intensive, zeitlich unkoordinierbare Pflegeleistung bei immobilen oder auch mobilen Pflegebedürftigen stellt einen dem Erfordernis dauernder Beaufsichtigung gleichzuhaltenden Zustand als Voraussetzung für die Einstufung in die Pflegegeldstufe 6 dar.

OGH 10 Ob S 164/98k v. 19.05.1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte