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Aufforderung zur Atemluftuntersuchung in türkischer Sprache kann deutlich genug sein

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2023/193ZVR 2023, 453 - 454 Heft 11 v. 27.10.2023

Das von einem Straßenaufsichtsorgan iSd § 5 Abs 2 StVO gestellte Begehren hat hinreichend deutlich zu sein, dass es vom Betroffenen auch als solches verstanden werden kann. Das Gesetz schreibt jedoch nicht vor, in welcher Form ein derartiges Begehren zu ergehen hat (VwGH 7. 8. 2003, 2000/02/0089). Der Betroffene muss - allenfalls unter Heranziehung eines Dolmetschers - die Anleitungen der Beamten in ihrer Bedeutung erfassen können (vgl idS VwGH 27. 5. 2011, 2008/02/0049).

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