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Schwimmlehrerhaftung nach tödlichem Kinderbadeunfall

RechtsprechungJudikaturKarl-Heinz DanzlZVR 2023/192ZVR 2023, 449 - 453 Heft 11 v. 27.10.2023

§§ 1297, 1299, 1313a, 1325 ABGB

Ein Schwimmlehrer bei Anfängerschwimmkurs für nicht schulpflichtige Kinder unterliegt dem erhöhten und objektivierten Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB.

Ungewöhnl und auffallende Sorgfaltsvernachlässigung, wenn ein zwar ausgebildeter Schwimmlehrer bei Anfängerschwimmkurs mehrere Nichtschwimmer im Alter von ca fünf Jahren ohne fixe Schwimmhilfe ("Schimmnoodle" statt "Schwimmflügel") in einem Wasserbecken, in dem zumindest einzelne von ihnen nicht stehen konnten, zumindest 4 Min vollkommen unbeaufsichtigt lässt.

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