Ein Anspruch auf den kleinen Schadensersatz in den "Dieselfällen" kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug in Kenntnis der Sachlage überhaupt nicht erworben hätte.
VII
ZR 260/20
Ein Anspruch auf den kleinen Schadensersatz in den "Dieselfällen" kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug in Kenntnis der Sachlage überhaupt nicht erworben hätte.
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ZR 260/20