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Längeres Wohlverhalten für Einbürgerung notwendig, Reue kann dies nicht ersetzen

Judikaturübersicht VerwaltungStbGJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/105ZVR 2020, 207 - 208 Heft 6 v. 20.5.2020

I. Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung (§ 1 Abs 3 FSG) gehört zu den gröbsten Verstößen gegen das Kraftfahrrecht (Hinweis VwGH 20. 5. 2003, 2003/02/0055).

II. Das "ehrliche Bereuen" des Einbürgerungswerbers vermag an der Notwendigkeit eines längeren Wohlverhaltens - insb vor dem Hintergrund des Lenkens eines Kfz ohne Berechtigung - nichts zu ändern.

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