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Wettbewerbsbeschränkende Absprachen auch bei Verfahren außerhalb des BVergG strafbar nach § 168b StGB

RechtsprechungJudikaturLinda Sophie Fellmann, Markus E. MoroZVB 2024/9ZVB 2024, 24 - 26 Heft 1 v. 30.1.2024

§ 168b Abs 1 StGB

Der in § 168b Abs 1 StGB gebrauchte Begriff (Vergabe-)"Verfahren" ist nicht nur ein an formalrechtliche Regeln gebundenes Procedere, sondern kann - in einem weiteren Verständnis - auch sonst eine Vorgangsweise bezeichnen [...].

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